Karl-Heinz Brunner - Bundestagskandidat der SPD für den Wahlkreis Neu-Ulm

 

 

Frage 1: Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare?

Antwort:  Ja

Frei in ihren Entscheidungen zu sein und den eigenen Lebensentwurf verwirklichen – das wollen auch gleichgeschlechtliche Paare. Die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften allein mittels Gerichtsurteilen ist keine politische Option. Wir Sozialdemokraten wollen die Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften öffnen und diese damit auch im Adoptionsrecht und im Steuerrecht gleichstellen. Wir machen damit deutlich, dass Homosexualität und Homophobie keine Themen am Rande der Gesellschaft mehr sind. Die Gleichstellungspolitik für Lesben, Schwule und Transgender wird im Fokus einer SPD-geführten Bundesregierung stehen. Lebenspartner müssen endlich Ehepartnern gleichgestellt werden - eine Forderung der SPD seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, die immer wieder am Widerstand der Union gescheitert ist.

Frage 2: Steuerliche Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Antwort:  Ja

Zu der von uns gewollten Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gehört selbstverständlich auch die Gleichstellung im Steuerrecht, wie dies nunmehr auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.

Frage 3: Öffnung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare?

Antwort:  Ja

Mit der Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe soll kurzfristig soll das Adoptionsrecht auf die eingetragene Lebenspartnerschaft ausgeweitet du damit der Lebensrealität angepasst werden. Denn: „Familie ist da, wo Kinder sind.“ Dabei macht keinerlei Unterschied, ob es sich um einen Familie aus Frau und Mann, Frau und Frau oder Mann und Mann handelt. Nach Erkenntnissen des Statistischen Bundesamtes wachsen bereits heute in jeder achten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Kinder auf. Nach bestehender Rechtslage ist Eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern anders als Eheleuten eine gemeinsame Adoption nicht möglich. Handelt es sich um Pflegekinder oder um das Adoptivkind eines Partners, so verkennt die rechtliche Behandlung dieser Kinder die bestehende Elternschaft und benachteiligt sie damit z. B. durch fehlende Unterhalts- oder Erbansprüche gegenüber beiden Eltern. Dies widerspricht dem Kindeswohl und muss daher geändert werden.

Frage 4: Abchaffung eines Rechtsinstituts für Regenbogenfamilien, die aus mehr als zwei Elternteilen bestehen im Hinblick auf das Sorgerecht?

Antwort:  Ja

So wie sich die Rollen von Frauen und Männern verändert haben, haben sich ebenso die Vorstellungen von Partnerschaft und Familie verändert. Die Menschen leben in unterschiedlichen Modellen allein oder miteinander. Sie sind verheiratet oder unverheiratet, sie sind Singles oder geschieden, allein erziehend oder in Patchwork-Familien unterschiedlicher Ausgestaltung. Sie leben in einer oder mit zwei oder drei Generationen unter einem Dach. Das erfordert eine in sich schlüssige Politik, die nicht länger nur unverbunden repariert, sondern sich am Lebensverlauf orientiert. Dazu gehört es gerade im Blick auf das Kindeswohl rechtssichere Regelungen des Sorgerechts zu schaffen. Aus Verantwortung um das Kind, müssen solche Regelungen auf Dauer und Bestand ausgerichtet sein.

Frage 5: Abschaffung des Ehegattensplittings und Reformierung des Steuerrechts zu Gunsten von Versorgungsgemeinschafen?

Antwort:  Ja

Das Ehegattensplitting begünstigt die Einverdienerehe und die Steuerklassenkombination III/V führt zu einer unangemessen hohen monatlichen Belastung des niedrigeren Einkommens. Außerdem ist es gesellschaftlich ungerecht: Der Splittingvorteil ist am größten einerseits für Spitzenverdiener und andererseits für Paare mit der größten Einkommensdifferenz zwischen den Partnern. Wir wollen das Steuersystem so erneuern, dass sich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowohl für verheiratete Frauen lohnt und die Vielfalt der Familienformen endlich berücksichtigt werden. Dazu wollen wir Alleinerziehende steuerlich mehr als bisher entlasten. Ein Familiensplitting lehnen wir ab, weil es wieder nur Spitzeneinkommen begünstigt

Frage 6: Volles Adoptionsrecht für Partner/-innen in eingetragenen Lebenspartnerschaften?

Antwort:  Ja

Bereits beantwortet unter Frage 3

Frage 7: Schaffung eines Rechtsinstituts ohne gegenseitige finanzielle Ansprüche für zwei oder mehr Menschen, dass es den Mitgliedern der Lebensgemeinschaft nach der Eintragung im Standesamt erlaubt, ihre Lebensgemeinschaft gegenüber Dritten zu dokumentieren, z.B. im Krankenhaus?

Antwort:  Nein

-

Frage 8: Zulassung der Insemination für alle Frauen mit Kinderwunsch?

Antwort:  Ja

Der immer noch bestehende Strafvorbehalt ist nicht mehr zeitgemäß.

Frage 9: Abschaffung der Altersgrenze im Adoptionsverfahren ( z.Zt. 70 Jahre)?

Antwort:  Ja

Die immer noch bestehende Altersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß.

Frage 10: Eigenverantwortliche Festlegung des Geschlechts durch Eintragung im Personenstandsregister mit dem 16. Lebensjahr?

Antwort:  Nein

-

Frage 11: Verbot aller nicht medizinisch gebotenen Operationen ohne Einwilligung der Betroffenen (z.B. intersexuelle Kinder)?

Antwort:  Ja

Im Wahlprogramm ist hierzu explizit keine Aussage getroffen, da Sozialdemokraten bei allen Operationen auf das heute schon von den Ärzten bestehende Vetorecht des Kindes zu berücksichtigen haben. Bei medizinisch nicht gebotener Nowendigkeit gilt dies schon zweimal.

 
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Anmerkung zu Frage 2: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Versand der Fragebögen an die Bundestagskandidaten, war die Steuerliche Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften noch nicht vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und von der aktuellen Bundesregierung umgesetzt. Zur Vollständigkeit haben wir jedoch diese Frage mit hier aufgenommen.