Annette Weinreich - Bundestagskandidatin der Bündnis 90 / Die Grünen für den Wahlkreis Ulm


 

 

Frage 1: Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare?

Antwort:  Ja

Wir Grüne setzen uns seit über 20 Jahren für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein. Die „Ehe für alle“ gehört ausdrücklich zu den Schlüsselprojekten unseres Wahlprogrammes für die Bundestagswahl 2013. Das Lebenspartnerschaftsgesetz war eine wichtige Übergangslösung. Es hat die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Lesben und Schwulen sehr stark vorangetrieben. Die Zeit der Sonderinstitute im Familienrecht ist aber vorbei. Der Ausschluss von Lesben und Schwulen von der Eheschließung stellt eine konkrete, aber auch eine symbolische Diskriminierung dar. Wir sind der Auffassung, dass der Staat die Liebe zwischen zwei Menschen nicht aufgrund der sexuellen Identität kategorisieren darf. Lesben und Schwule auf Dauer nur auf das familienrechtliche Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu verweisen, vermittelt das Bild, dass es sich um Lebensgemeinschaften minderen Rechts handele. Das wollen wir durch die Öffnung der Ehe ändern. Damit werden auch die noch bestehenden Ungerechtigkeiten z.B. im Steuerrecht und Adoptionsrecht beseitigt.
In dieser Legislaturperiode hat unsere Bundestagsfraktion bereits zwei Mal einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. 

Frage 2: Steuerliche Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Antwort:  Ja

Wir wollen die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen
in allen gesellschaftlichen Bereichen - darunter auch im Steuerrecht - durchsetzen. Dabei muss die Rückwirkung ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetz 2001 für alle Fälle gewährleistet werden.
Die grüne Bundestagsfraktion hat in dieser Legislaturperiode zahlreiche Gesetzesinitiativen zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe in allen Rechtsbereichen gestartet, die bedauerlicherweise an dem Widerstand der schwarz-gelben Koalition gescheitert sind.

Frage 3: Öffnung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare?

Antwort:  Ja

Für Bündnis 90/Die Grünen ist Familie überall dort, wo Menschen verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen, und insbesondere dort, wo Kinder sind: in Ehen mit und ohne Trauschein, in Patchwork- und Regenbogenfamilien, bei Alleinerziehenden, bei Adoptiv- oder Pflegeeltern. Daher haben wir vom Anfang an das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare unterstützt. Niemand hat ein Recht auf ein Kind. Kinder haben vielmehr ein Recht auf Liebe, Fürsorge, Aufmerksamkeit und Geborgenheit. All dies können sie bei gleichgeschlechtlichen Eltern in gleicher Weise erfahren wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren. Lesben und Schwule sind genauso verantwortliche Eltern wie andere Menschen auch.
Auch zu diesem Thema hat die grüne Bundestagsfraktion zwei Gesetzentwürfe und zwei Anträge vorbereitet sowie eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss initiiert.

Frage 4: Abchaffung eines Rechtsinstituts für Regenbogenfamilien, die aus mehr als zwei Elternteilen bestehen im Hinblick auf das Sorgerecht?

Antwort:  Ja

Das derzeitige Familien- und Kindschaftsrecht deckt weder die Vielfalt noch die Veränderlichkeit der vielfältigen Familienformen ab. Patchworkfamilien, in denen Kinder mit mehr als zwei erwachsenen Bezugspersonen aufwachsen, oder gleichgeschlechtliche Regenbogenfamilien sind bislang weitgehend unberücksichtigt. Daher wollen Bündnis 90/Die Grünen das Familienrecht erweitern und elterliche Mitverantwortung sozialer Eltern absichern. Das würde das Zusammenleben in Patchwork-Familien rechtlich besser gestalten und auch viele alltägliche Probleme von Regenbogenfamilien lösen.
Dazu hat die grüne Bundestagsfraktion ein Positionspapier erarbeitet, an dessen Umsetzung wir n der nächsten Legislaturperiode arbeiten wollen.

Frage 5: Abschaffung des Ehegattensplittings und Reformierung des Steuerrechts zu Gunsten von Versorgungsgemeinschafen?

Antwort:  Ja

Die derzeitige Form der „Familienförderung“ ist nicht mehr zeitgemäß, wir  streben eine grundsätzliche Reform an.  
Mit dem Ehegattensplitting wird ein traditionelles Familienbild gefördert, dass sich längst nicht mehr mit der Lebenswirklichkeit vieler Bürgerinnen und Bürgern deckt.  Das Ehegattensplitting ist veraltet, ungerecht und nicht familienfreundlich. Der Splittingvorteil ist umso größer, je ungleicher  das Einkommen der Ehepartner verteilt ist, dabei werden  hohe Einkommen überproportional  bevorzugt, Kinder hingegen überhaupt nicht berücksichtig.
Wir werden das Ehegattensplitting   durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag für alle ersetzen. Außerdem wird ein zusätzlicher über den Grundfreibetrag hinausgehender Splittingvorteil von bis zu 1.500 Euro gewährt, um den Menschen einen Übergang zu gewähren. So stellen wir sicher, dass Ehen nicht von einem Tag auf den anderen finanzielle Einschnitte hinnehmen müssen.  Dieses Modell gilt selbstverständlich diskriminierungsfrei für Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Mit den gewonnen Mehreinahmen werden wir eine Kindergrundsicherung einführen, sowie in die Kita-Betreuung investieren. Dies sind Maßnahmen von denen alle Kinder profitieren, unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ihrer Eltern ist, oder ob sie bei Alleinerziehenden, Ehepaaren oder unverheirateten Paaren großgezogen werden. So rücken wir  die Kinder in den Mittelpunkt der Familienförderung und nicht die Ehe.

Frage 6: Volles Adoptionsrecht für Partner/-innen in eingetragenen Lebenspartnerschaften?

Antwort:  Ja

Auf Antwort zur Frage 3. wird hingewiesen.

Frage 7: Schaffung eines Rechtsinstituts ohne gegenseitige finanzielle Ansprüche für zwei oder mehr Menschen, dass es den Mitgliedern der Lebensgemeinschaft nach der Eintragung im Standesamt erlaubt, ihre Lebensgemeinschaft gegenüber Dritten zu dokumentieren, z.B. im Krankenhaus?

Antwort:  Nein

k.A. da diese Frage mit Nein beantwortet

Frage 8: Zulassung der Insemination für alle Frauen mit Kinderwunsch?

Antwort:  Ja

Viele Paare ohne Trauschein, Lebenspartnerinnen und Alleinstehende wünschen sich Kinder und ziehen dafür auch ärztlich assistierte Reproduktion in Betracht. Bei der Übernahme der anfallenden Behandlungskosten sollen alle diese Gruppen gleich gestellt werden. Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung Lebenspartnerinnen, Unverheirateten und Alleinstehenden offen stehen muss.

Frage 9: Abschaffung der Altersgrenze im Adoptionsverfahren ( z.Zt. 70 Jahre)?

Antwort:  Nein

k.A. da diese Frage mit Nein beantwortet

Frage 10: Eigenverantwortliche Festlegung des Geschlechts durch Eintragung im Personenstandsregister mit dem 16. Lebensjahr?

Antwort:  Ja

Bündnis 90/Die Grünen wollen eine umfassende Reform des Transsexuellenrechts, die die Grundrechte Transsexueller in vollem Umfang verwirklicht, indem die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt transsexuelle Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben damit zu erschweren. Leitbild muss die persönliche Freiheit sein, nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter.
Die grüne Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf für eine tiefgreifende Reform des Transsexuellenrechts (Bundestagsdrucksache 17/2211) vorgelegt, den wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter verfolgen werden. Wir wollen die Verfahren für die Änderung des Vornamens oder des Personenstandes deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antragstellerin oder des Antragstellers abhängig machen.

Frage 11: Verbot aller nicht medizinisch gebotenen Operationen ohne Einwilligung der Betroffenen (z.B. intersexuelle Kinder)?

Antwort:  Ja

Intersexuelle Menschen werden mit körperlichen Merkmalen verschiedener Geschlechter geboren. Häufig werden sie im frühen Kindesalter zwangsweise „geschlechtsanpassenden“ Operationen unterzogen. Dabei ist die Aufklärung der Eltern und betroffenen Kindern oft lückenhaft. Nicht selten werden sie sogar gezielt getäuscht und medizinische Eindeutigkeit suggeriert, wo keine gegeben ist. Bündnis 90/Die Grünen wollen daher, dass geschlechtszuweisende und –anpassende Operationen an minderjährigen intersexuellen Menschen vor deren Einwilligungsfähigkeit grundsätzlich verboten werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass eine alleinige Einwilligung der Eltern in irreversible geschlechtszuweisende Operationen ihres minderjährigen Kindes - außer in lebensbedrohlichen Notfällen - nicht zulässig ist.

Unsere Bundestagsfraktion hat bereits 2002 das erste Fachgespräch zum Thema im Bundestag organisiert und in dieser Legislaturperiode zwei Anträge in den Bundestag eingebracht. Aber auch auf der Landesebene versuchen wir die Situation von intersexuellen Menschen zu verbessern. So hat beispielsweise die Landesregierung in Rheinland-Pfalz auf Initiative der Grünen ein eigenes Internet-Portal zur Verfügung gestellt, über das sie sich informieren sowie Selbsthilfegruppen und Beratungsangebote finden können.


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Anmerkung zu Frage 2: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Versand der Fragebögen an die Bundestagskandidaten, war die Steuerliche Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften noch nicht vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und von der aktuellen Bundesregierung umgesetzt. Zur Vollständigkeit haben wir jedoch diese Frage mit hier aufgenommen.