Frank Berger - Bundestagskandidat der FDP für den Wahlkreis Ulm

 

 

 





Frage 1: Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare?

Antwort:  Ja

Familie bedeutet heute nicht mehr nur die Lebensgemeinschaft von leiblichen Elternpaaren mit ihren Kindern. Daneben leben heute beispielsweise auch Alleinerziehende, Patchwork-Familien oder gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern in hohem Verantwortungsbewusstsein als Familien zusammen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der eigenen Lebensgemeinschaft ist Privatsache. Für Liberale sind alle Lebensgemeinschaften gleich wertvoll, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Alle Paare sollen die Ehe eingehen können, mit gleichen Rechten, und mit gleichen Pflichten.

Frage 2: Steuerliche Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Antwort:  Ja

Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen mit der Ehe gleichgestellt werden – vor allem noch im Einkommensteuerrecht und bei der Riester-Rente. Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht erst hierzu entscheiden musste. Wir haben eine entsprechende Gleichstellung immer gefordert, nur unser Koalitionspartner hat sich dagegen gestellt.
In zahlreichen Lebensbereichen hat die FDP in der Bundesregierung bereits erfolgreich die Gleichstellung mit Ehegatten durchgesetzt: im öffentlichen Dienstrecht, bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer, beim BAföG und bei vermögenswirksamen Leistungen.

Frage 3: Öffnung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare?

Antwort:  Ja

Zur vollständigen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zählt auch das Adoptionsrecht. Warum sollen zwei Väter oder zwei Mütter schlechter sein, als ein Vater oder eine Mutter?

Frage 4: Abchaffung eines Rechtsinstituts für Regenbogenfamilien, die aus mehr als zwei Elternteilen bestehen im Hinblick auf das Sorgerecht?

Antwort:  Ja

Wir wollen im BGB das Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft mit flexiblen Bausteinen der Verantwortungsu¨bernahme zwischen zwei oder mehreren Personen einführen. Hierbei sollte auch das Sorgerecht mit einbezogen werden.

Frage 5: Abschaffung des Ehegattensplittings und Reformierung des Steuerrechts zu Gunsten von Versorgungsgemeinschafen?

Antwort:  Ja

Der Parteitag hat dieses Jahr mehrheitlich entschieden: Das Ehegattensplitting wollen wir beibehalten und wir sprechen uns für seine Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften aus. Denn die steuerliche Entlastung aus dem Splitting ist Gegenleistung für die Verantwortung der Ehegatten untereinander.


Begünstigungen von im BGB zu verankernden Verantwortungsgemeinschaften durch den Staat im Steuer- und Sozialrecht aber auch im Erbrecht sind gerechtfertigt, wenn die Partner volle Unterhalts- und Einstandspflichten wie Ehegatten übernehmen

Frage 6: Volles Adoptionsrecht für Partner/-innen in eingetragenen Lebenspartnerschaften?

Antwort:  Ja


Zur  vollständigen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zählt auch das Adoptionsrecht. Warum sollen zwei Väter oder zwei Mütter schlechter sein, als ein Vater oder eine Mutter?

Frage 7: Schaffung eines Rechtsinstituts ohne gegenseitige finanzielle Ansprüche für zwei oder mehr Menschen, dass es den Mitgliedern der Lebensgemeinschaft nach der Eintragung im Standesamt erlaubt, ihre Lebensgemeinschaft gegenüber Dritten zu dokumentieren, z.B. im Krankenhaus?

Antwort:  Ja




Ja, siehe 4., sowie zur Frage der finanziellen Ansprüche 5., d.h. finanzielle Ansprüche müssen nicht sein, aber dann fallen etwaige Vergünstigungen durch den Staat im Steuer-, Sozial- und Erbschaftsrecht weg.


Frage 8: Zulassung der Insemination für alle Frauen mit Kinderwunsch?

Antwort:  Ja

Allen Menschen sollen die in Deutschland zulässigen reproduktionsmedizinischen Angebote (wie die künstliche Befruchtung) unabhängig von ihrem Familienstand rechtlich offenstehen.

Frage 9: Abschaffung der Altersgrenze im Adoptionsverfahren ( z.Zt. 70 Jahre)?

Antwort:  Ja

Die gesellschaftliche Realität einer höheren Lebenserwartung und einer nach hinten verschobenen Familiengru¨ndungsphase erfordert ein Adoptionsrecht, das die Zeichen der Zeit erkennt. Im Regelfall soll auch ein Altersunterschied von 50 Jahren zwischen dem Kind und den Eltern keinen Zweifel an der Erziehungsfähigkeit begründen. Hierbei sollte im Einzelfall entschieden werden.

Frage 10: Eigenverantwortliche Festlegung des Geschlechts durch Eintragung im Personenstandsregister mit dem 16. Lebensjahr?

Antwort:  Ja

Wird bei der Geburt eines Kindes das Geschlecht nicht eindeutig festgestellt, kann zukünftig auf den entsprechenden Eintrag im Personenstandsregister verzichtet werden. Intersexuelle werden damit zukünftig nicht mehr auf ein Geschlecht festgelegt, sondern können zu einem späteren Zeitpunkt selbst entscheiden, welches Geschlecht sie wählen.

Frage 11: Verbot aller nicht medizinisch gebotenen Operationen ohne Einwilligung der Betroffenen (z.B. intersexuelle Kinder)?

Antwort:  Ja

Fraglich ist, was hier mit einem Verbot beabsichtigt ist. Es ist bisher schon  Gesetzeslage, dass jede Operation den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, jedoch durch eine Einwilligung des Patienten gerechtfertigt ist, unabhängig davon, ob medizinisch geboten oder nicht.

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Anmerkung zu Frage 2: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Versand der Fragebögen an die Bundestagskandidaten, war die Steuerliche Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften noch nicht vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und von der aktuellen Bundesregierung umgesetzt. Zur Vollständigkeit haben wir jedoch diese Frage mit hier aufgenommen.